AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kochagentur

Inh. Kochagentur UG (haftungsbeschränkt)

gültig ab 01.01.2014

Allgemeines

(1) Für die Leistungen des Unternehmens Kochagentur UG (nachfolgend "wir" bzw. "uns") sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ihre Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden zustande, sofern er nicht früher durch Annahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden zustande kommt.

(3) Ein Vertrag über die Teilnahme des Kunden an einer auf unserer Homepage www.kochagentur.info, www.kochkurse-dresden.de oder www.mietkoch-dresden.de angebotenen Veranstaltung kommt durch die Buchung des Kunden mit Hilfe des Online-Buchungsformulars, dem Zugang des Online-Formulars via Internet auf unserem Email-Server und die durch uns erteilte Buchungsbestätigung zustande.

(4) Alle Vereinbarungen, die die Parteien in Bezug auf die durch uns zu erbringende Leistung getroffen haben, ergeben sich aus der Bestellung / Buchung und der Bestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Tätigkeitsfeld

(1) Unser Tätigkeitsfeld beinhaltet eine große Vielfalt verschiedener Leistungen. Insbesondere bieten wir Kochkurse, Mietkoch Leistungen, Catering Leistungen, Eventorganisation und - durchführung sowie Firmen-Kochevent Veranstaltungen an. Die jeweils dazugehörigen Leistungsbestandteile können variieren.

Catering umfasst in der Regel die Zubereitung und Lieferung von Speisen, die Lieferung von Getränken, die Bewirtung, die Vermietung von Zubehör, z.B. Geschirr, Zelte, Bestuhlung usw. oder Räumlichkeiten. Eine Event-Veranstaltung kann das Lehren der Zubereitung von Speisen mit der Stellung der Zutaten (Kochkurs) beinhalten oder die Zubereitung von Speisen zum Verzehr sowie den Ausschank von Getränken und ggf. die Unterhaltung durch Künstler. Für die Durchführung von Incentiv-Veranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen kann das beschriebene Tätigkeitsfeld erweitert werden. Die zu einer Veranstaltung gehörigen Leistungen werden in der Beschreibung der Veranstaltung durch uns festgelegt oder mit dem Kunden im Einzelnen vereinbart.

(2) Die oben beschriebenen Tätigkeiten können im Rahmen von „eigenen Veranstaltungen" oder „Kunden-Veranstaltungen" durchgeführt werden. Soweit wir Veranstaltungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen planen, organisieren und durchführen und der Kunde als Gegenleistung für sein zu entrichtendes Entgelt, das Recht erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen, handelt es sich um eine eigene Veranstaltung.

III. Preise, weitere Regelungen

(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise inklusive des am Tage der Leistung gültigen Umsatzsteuersatzes.

(2) Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns nach billigem Ermessen eine Anpassung der Preise vor, wenn im Zeitraum zwischen dem Datum der Bestellung des Kunden und dem Datum der Leistung an ihn eine Erhöhung der Kostenfaktoren, insbesondere aufgrund von Lohnänderungen oder Warenpreissteigerungen, von mehr als 5 % eintritt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Kunden, die als Unternehmer, im Rahmen ihres Unternehmens die vereinbarten Leistungen erhalten, oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts.

(3) Es gelten folgende Zahlungsziele: Das Entgelt für die über die Internet-Homepage www.kochagentur.info buchbaren Veranstaltungen ist im Voraus zu entrichten durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung der Veranstaltung. Der letzte Tag des jeweils genannten Zeitraums bezeichnet den Tag des Zahlungseingangs bei uns. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht in vereinbarter Höhe oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet, so sind wir berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens die vereinbarten Leistungen erhält, oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen derartiger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er ferner nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Spezifikationen, Beschaffenheit

(1) Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, geben die Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Leistungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen unwesentliche Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind.

(2) Wir sind jederzeit berechtigt, die Spezifikationen der Leistungen zu ändern oder durch andere zu ersetzen, sofern ein wichtiger Grund dafür vorliegt und dadurch die Leistungen nicht wesentlich abgewandelt wird. Etwaige Garantien bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Alle Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 Höhere Gewalt

(1) Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus. Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung in der Energie- und Rohstoffversorgung oder andere Ereignisse, die wir trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten (Höhere Gewalt), befreien uns von der Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser Störung ohne eine Ersatzpflicht. Soweit die Leistung nach Wegfall der Störung objektiv keinen Nutzen mehr für den Kunden hat oder die Erbringung der Leistung uns nicht mehr zumutbar ist, besteht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den jeweils belasteten Vertragspartner.

VI. Ausführung von Leistungen

(1) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung von Verpflichtungen Unteraufträge zu vergeben. Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen zu.

(2) Der Kunde hat uns bei der Erbringung unserer Leistungen in erforderlichem Maße unentgeltlich nach besten Kräften zu unterstützen, z.B. durch angemessene Mitwirkung bei der Teilnahme an einem Kochkurs, durch angemessenes Verhalten beim Auftritt von Künstlern. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass seine Gäste ebenfalls in diesem Maße mitwirken. Falls für die Erbringung unserer Leistung erforderlich, gestattet uns der Kunde den Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Kommt ein Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ruhen unsere vertraglich vereinbarten Leistungspflichten ihm gegenüber ohne eine Ersatzpflicht unsererseits. Der Kunde kann bei eigenen Veranstaltungen im Fall der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht ohne eine Ersatzpflicht unsererseits von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

VII. Miete und kostenlose Nutzungsüberlassung

(1) Soweit die Nutzungsüberlassung von Zubehör, z.B. Zelt, Geschirr, Bestuhlung usw. oder von Räumlichkeiten in unserem Angebot mit einem Preis versehen ist, handelt es sich um Vermietung. Alles übrige Zubehör, das wir zur Durchführung der Leistung verwenden, wird von uns kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt.

(2) Werden Zubehör oder Räumlichkeiten vom Kunden schuldhaft beschädigt oder zerstört, so hat der Kunde nach unserer Wahl Aufwendungs- oder Schadensersatz zu leisten. Werden im Rahmen der Leistungserbringung das Zubehör oder die Räumlichkeiten von Dritten genutzt, für deren Verschulden der Kunde gemäß § 278 BGB einzustehen hat, z.B. für Personen, die auf seine Veranlassung hin mit der Mietsache in Berührung kommen, worunter Betriebsangehörige, Verwandte, Gäste, Kunden, Transporteure fallen, und werden das Zubehör oder die Räumlichkeiten durch diese Personen schuldhaft beschädigt oder zerstört, so hat der Kunde ebenfalls nach unserer Wahl Aufwendungs- oder Schadensersatz zu leisten.

(3) Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Kunde das gesamte Zubehör herauszugeben und die Räumlichkeiten zu verlassen. Ist der Kunde Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens die vereinbarten Leistungen erhält, oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Zubehör.

VII. Stornierung von Kunden-Veranstaltungen

Der Kunde kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels schriftlicher Mitteilung eine Kunden-Veranstaltung im Sinne der Ziffer II Absatz 2 kostenfrei stornieren. Danach berechnen wir nach folgender Reglung bei Absage der Veranstaltung oder bei Absage einzelner Teilnehmer.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Buchungen über Dritte. Siehe Absatz VIII Stornierung von Kochkurs-Buchungen über Dritte.

bis 14 Tage vor dem Termin          20%        des vereinbarten Preises,

bis 7 Tage vor dem Termin            50%        des vereinbarten Preises,

bis 3 Tage vor dem Termin            80%        des vereinbarten Preises,

ab 3 Tage vor dem Termin           100%        des vereinbarten Preises.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 14 Tagen vor dem gebuchten Termin ohne Kosten möglich. Bei schriftlicher Umbuchung von weniger als 14 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung gelten unsere Umbuchungsgebühren:

bis 14 Tage vor der Veranstaltung  kostenlos umbuchbar

bis 7 Tage vor der Veranstaltung  20% des Ticketpreises  bei Umbuchung

bis Veranstaltungstag  30% des Ticketpreises bei Umbuchung

Ist keine Umsatzgarantie vereinbart worden, werden 100% des zu erwartenden Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung gestellt, wobei die vertraglich vereinbarte Personenzahl und der Leistungsumfang zugrunde gelegt werden. Vertraglich vereinbarte Bereitstellungskosten der reservieren Räume werden ohne Abzug berechnet, es sei denn, in den Räumen findet zur geplanten Veranstaltungszeit eine andere Veranstaltung statt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Buchung von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die vorstehenden Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.

Sollten sich weniger als 10 Teilnehmer zu den ausgewiesenen Kursen anmelden, kann die Kochagentur diese Kurse ohne einen kostenausgleich absagen. Dem Kunden ist mindestens eine Alternative angeboten werden.

Eine Stornierung seitens der Kochagentur muss mindestens 3 Tage vorher erfolgen. Kosten, welche dem Kunden durch die Stornierung des Kurses entstehen, können nicht gegenüber der Kochagentur geltend gemacht werden. Diese Reglung gilt auch für Kooperationspartner (z.Bsp. Mydays, Jochen Schweizer, Erlebnisfabrik, Miomente, Konfetti)

VIII. Stornierung von Kochkurs-Buchungen

über Dritte

Bei Buchung unserer Leistungen im Sinne der Ziffer II Absatz 2 über Dritte (z. Bsp. Mydays, Jochen Schweizer, usw.) entsteht bei Stornierung der gebuchten Veranstaltung generell eine Stornierungsgebühr. Diese beträgt mindestens 30% des bezahlten Preises.

Bei schriftlicher Stornierung von weniger als 14 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung gelten unsere Stornierungsgebühren und Bestimmungen nach Punkt VII.

über Kochagentur direkt

Bei Buchung unserer Leistungen im Sinne der Ziffer II Absatz 2 entsteht bei Stornierung der gebuchten Veranstaltung generell eine Stornierungs-gebühr. Diese beträgt mindestens 20% des bezahlten Preises.

Bei schriftlicher Stornierung von weniger als 14 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung gelten unsere Stornierungsgebühren und Bestimmungen nach Punkt VII.

Rücktritt bei eigenen Veranstaltungen

(5) Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 6 bei einer eigenen Veranstaltung gemäß Ziffer II Absatz 2 können wir von dem zugrunde liegenden Vertrag zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich nach dem Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuleiten. Wird die Veranstaltung durch die Kochagentur abgesagt, bleibt der Wert in Form eines Gutscheines erhalten und kann jederzeit innerhalb der nächsten 3 Jahre eingelöst werden. Im Falle eines berechtigten Rücktritts unsererseits ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.

Behördliche Erlaubnis / Abgaben bei Kunden-Veranstaltungen

Sämtliche notwendige behördlichen Erlaubnisse hat der Kunden bei Kunden-Veranstaltungen im Sinne der Ziffer II Abs. 2 auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanter Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren u.a. sind durch den Kunden fristgerecht an den Gläubiger zu zahlen. Wir sind vom Kunden wegen solcher Forderungen auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen.

 

Abwerbung von Mitarbeitern und Unterauftragnehmern Der Kunde ist verpflichtet, weder direkt noch indirekt noch über Dritte, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von uns, zur Erbringung von Leistungen unseres Tätigkeitsfeldes gemäß Ziffer II Absatz 1 zu beschäftigen, zu vermitteln, für diese tätig zu werden. Diese Verpflichtung gilt während und bis zu einem Jahr nach Beendigung der durch uns erbrachten Leistungen oder, falls lediglich Verhandlungen geführt werden, aber keine Leistung erbracht wird, bis zu einem Jahr nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung.

XII. Vertraulichkeit, Geheimhaltung Der Kunde verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere seine individuellen Preise für unsere Leistungen, die ihm aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Der Kunde verpflichtet sich seine Mitarbeiter ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

XIII. Rechte an den erbrachten Leistungen

(1) Unabhängig von den Nutzungsrechten, die wir dem Kunden an Vertragsleistungen einräumen, behalten wir uns das Recht vor, bei Ausführungen der vereinbarten Leistungen erworbenes Know-How anderweitig zu nutzen und zu verwerten. Der Kunde erwirbt keinerlei Nutzungsrechte daran.

(2) Soweit wir Veranstaltungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen planen, organisieren und durchführen und der Kunde als Gegenleistung für sein zu entrichtendes Entgelt, das Recht erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen, ist es dem Kunden untersagt, selbst eine Veranstaltung in diesem Format durchzuführen oder Dritte dabei, ganz gleich in welcher Form, zu unterstützen. Der Begriff „Format" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines als Grundlage der Veranstaltung entwickelten und darin verwirklichten Konzepts. Im Format sind Gestaltungselemente miteinander verknüpft und bilden dadurch eine gestalterische Einheit, die es ermöglicht, eine gleichartige Veranstaltung erneut durchzuführen.

XIV. Haftungsbeschränkung

(1) Vertragliche oder gesetzliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unserer Kunden sind wie folgt beschränkt:

Die Haftung für Schäden, die durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei der verletzten Pflicht um eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen der Haftung gelten nicht für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen herbeigeführt wurden, für den Ersatz bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen oder ein etwaiger Rücktritt bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Sollte in diesen Vertragsbedingungen eine Lücke auftreten, werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.

(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das Internationale Privatrecht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

(4) Nur für Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, gilt: Gerichtsstand für etwaige Meinungsverschiedenheiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Dresden.